erb- + familienrecht

Die anwaltliche Beratung und Vertretung im Familienrecht umfasst u.a. folgende Bereiche:

  • Scheidung
  • Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Eheverträge
  • Kindesunterhalt / Elternunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Haushaltsteilung
  • Zuweisung der gemeinsamen Wohnung

Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit beraten wir Sie gerne auch in erbrechtlichen Angelegenheiten und vertreten Ihre Interessen u.a. in folgenden Bereichen:

  • Erbverträge/Testamente
  • Geltendmachung/Abwehr Ihrer Pflichtteilsansprüche
  • Erbauseinandersetzungen
  • Ausschlagung einer Erbschaft
  • Nachlasspflegschaft/Nachlassverwaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Haftung der Erben
  • Enterbung